Aktivrente: Forderung nach Einbeziehung von Selbständigen
Das geplante Arbeitsmarktsstärkungsgesetz sieht eine steuerfreie Aktivrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, schließt jedoch Selbständige und Freiberufliche aus. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und die Bundesingenieurkammer kritisieren diese Ungleichbehandlung und setzen sich weiterhin für eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen ein.
Eine Petition des VGSD und der BAGSV unterstützt diese Forderung.
Neue Schwellenwerte ab 1. Januar 2026
Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.
Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgende Schwellenwerte:
| Anwendungsbereich | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
| Klassische Richtlinie (2014/24/EU) |
||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden |
143.000 EUR | 140.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen – übrige öffentliche Auftraggeber |
221.000 EUR | 216.000 EUR |
| Konzessionen (2014/23/EU) | ||
| Konzessionen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) | ||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen | 443.000 EUR | 432.000 EUR |
Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
- Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
- Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
- Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150
Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.
DIB Sachsen – Ausgabe 5 (Oktober 2025)

- Nachwuchs fördern, Netzwerke stärken, Zukunft gestalten – Editorial von Vorstandsmitglied Ing. Nico Friedrich M. Sc.
- Europäischer Ingenieurkammertag 2025 – Ein starkes Signal für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft
- Entdeckertouren durch die Europäische Kulturhauptstadt – Kulturelle Highlights im Rahmen des EUKT 2025
- Ingenieurtreff – Unterwegs im Inneren der Elbebrücke Bad Schandau: Exklusive Führungen boten Einblicke in Bauweise, Belastungstest und Monitoring
- Erstbestellung und Vereidigung – Neuer Sachverständiger im August öffentlich bestellt und vereidigt
- Fachmodell Baugrund und BIM – Vom Stimmungsbild zur Praxis: Umfrageergebnisse und Einladung zu Fortbildung und Austausch
- Nachruf – Abschied von einem besonderen Menschen und engagierten Sachverständigen
- Neue Mitglieder | Jubiläen | Bekanntmachungen
10. Oktober 2025
Ingenieurkammer Sachsen fordert:
Aktivrente auch für Selbstständige und Freiberufler
Die Ingenieurkammer Sachsen begrüßt die Idee einer Aktivrente sehr, kritisiert jedoch den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Plan zur Einführung einer Aktivrente als ungerecht. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen, sollen selbstständige Berufsgruppen – darunter auch die freiberuflich tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure – von dieser Regelung ausgenommen bleiben.
7. Oktober 2025
Klimaaufruf 2025
Ein gemeinsamer Aufruf der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft
Die Deutsche Meteorologische Gesellschaft und die Deutsche Physikalische Gesellschaft warnen in einem gemeinsamen Aufruf vor der sich beschleunigenden globalen Erwärmung und ihren weitreichenden Folgen. Beide Fachgesellschaften fordern, die Reduktion von Treibhausgasemissionen entschlossen und auf wissenschaftlicher Grundlage voranzutreiben. Die Ingenieurkammer Sachsen unterstützt diesen Appell und teilt das Anliegen, Verantwortung für nachhaltiges Handeln in Planung, Bau und Technik zu übernehmen.
26. September 2025
Europäischer Ingenieurkammertag 2025
Rückblick auf eine erfolgreiche Veranstaltung
Der Europäische Ingenieurkammertag 2025 in Chemnitz brachte rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen. Die schönsten Eindrücke der Veranstaltung finden Sie jetzt online.
Anerkennung von ausländischen Ingenieurabschlüssen
Wichtiger Hinweis für Antragsteller: Bei Fragen zum Verfahren oder speziell zur Antragstellung, die Sie nicht telefonisch oder per E-Mail stellen wollen, vereinbaren Sie bitte stets einen Termin. Ebenso vereinbaren Sie bitte stets einen Termin, wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten.